Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Abkürzungen
Im Nachfolgenden werden Lieferungen und Leistungen, einschließlich Angebote, Schulungen, Konzepte sowie Dokumentationen jeglicher Art und Nebenleistungen u.ä. kurz „Leistungen“ genannt.
Als „Auftragnehmer“ bzw. „AN“ werden im Nachfolgenden „Pico Bello Hotelbedarf und Hotelausstattung“, Ümit Sahin selbst und/oder ein von ihr beauftragter Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfe bezeichnet.
Als „Kunden“ werden Auftraggeber, Vertragsparteien, Endabnehmer u.a. selbst und/oder von ihr beauftragte Subunternehmen bzw. Erfüllungsgehilfen bezeichnet.
2. Geltung
Sämtliche – auch zukünftige – Leistungen erfolgen ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Die AGB sind jedenfalls integrierter Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses, das mit dem Auftragnehmer geschlossen wird.
Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Einer Bezugnahme oder Gegenbestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit vom Auftragnehmer ausdrücklich widersprochen, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt. Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit unserem Kunden, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichungen von diesen AGB und nachträgliche Änderungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers gültig und wirksam. Mündliche Vereinbarungen lösen keine Rechtsfolgen aus. Ein Abgehen von der Schriftform kann nur schriftlich erfolgen.
Änderungen, Ergänzungen und die Kündigung von Verträgen oder einzelner Vertragsbestandteile sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen und können bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit nur schriftlich in Papierform erfolgen. Im sonstigen Geschäftsverkehr zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer ist die Schriftform auch gegeben, wenn die Kommunikation mit Telefax oder anderen elektronischen Medien (z.B. E-Mail) erfolgt.
Diese AGB gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer selbst oder durch einen von ihm beauftragten Subauftragnehmer erbringt
3. Angebote, Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Angebote oder Bestellungen/Auftragserteilungen des Kunden nimmt der Auftragnehmer durch schriftliche Auftragsbestätigung oder unmittelbare Erbringung der Leistung an. Der Kunde ist an sein Angebot oder seine Bestellung/Auftragserteilung vier Wochen gebunden. Der Fristenlauf beginnt ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Angebots oder der Bestellung/des Auftrages beim Auftragnehmer.
Die in Katalogen, Prospekten, Preislisten etc. enthaltenen Angaben, insbesondere Normen, Zeichnungen, Maß- und Leistungsangaben sowie sonstige Eigenschaften oder erläuternde Hinweise (z.B. “geeignet für”), sind unverbindlich, soweit sie nicht als ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften Vertragsinhalt werden.
Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das in der Bestellung des Kunden liegende Vertragsanbot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden oder nach Prüfung der Verfügbarkeit der gewünschten Artikel – abzulehnen.
Bei Bestellungen über den Online-Shop https://www.pb-hotelbedarf.at gilt, dass die Produktpräsentation auf der Website kein Angebot darstellt, es handelt sich vielmehr um eine Aufforderung an den Kunden, selbst ein Angebot abzugeben, was mit Vornahme der Bestellung erfolgt. Nach Eingang der Bestellung wird dem Kunden eine Benachrichtigungs-E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt, in welcher der Erhalt der Bestellung bestätigt und ihr Inhalt wiedergegeben wird (nachfolgend „Bestellbestätigung“ genannt). Die Bestellbestätigung dient lediglich der Dokumentation und stellt keine Annahme des Kaufangebots des Kunden durch den Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das in der Bestellung des Kunden liegende Vertragsanbot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
4. Kündigung und Rücktritt vom Vertrag
Der Auftragnehmer ist berechtigt, jederzeit den Rücktritt von einem Vertrag zu erklären und fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn der Kunde gegen behördliche Vorschriften oder gegen die Bestimmungen dieser AGB verstößt, wenn der Kunde für den Auftragnehmer nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbes verstößt oder wenn der Kunde unmittelbar oder mittelbar Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, Vorteile versprochen oder zugewendet bzw Nachteile angedroht oder zugefügt hat.
Weitere wichtige Gründe für einen Rücktritt vom Vertrag sind der Tod des Kunden oder im Falle einer juristischen Person die Liquidation des Kunden oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Kündigung oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes entweder hinsichtlich des gesamten noch nicht erfüllten Vertrages oder lediglich hinsichtlich einzelner Teile davon zurückzutreten.
5. Preise, Entgelt, Spesen, Gebühren und Abgaben
Sämtliche Preise und Entgelte sind gesetzmäßig in EUR, EURO oder € angegeben und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, des anteiligen ARA-Betrages von 0,135 % des Auftragswerts, der Transportkosten sowie alle allfälligen Import- und Exportspesen sowie alle vom Kunden zu tragenden sonstigen Gebühren und Abgaben.
Die angebotenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind freibleibend. Bei Ergänzungs- und Nachfolgebestellungen kann sich der Kunde nicht auf die seinerzeit vereinbarten Preise berufen.
Bei Zahlung per Nachnahme zahlt der Kunde stets die Nachnahmegebühr direkt an den Zusteller.
Rechnungen des Auftragnehmers sind spesen- und abzugsfrei binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Die Zahlungsart erfolgt nach freier Wahl vom Auftragnehmer entweder durch Vorauskassa oder auf Rechnung. Der Kunde verpflichtet sich, bei Zahlung durch Vorauskassa innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Rechnung und bei Zahlung auf Rechnung nach Erhalt der Leistung innerhalb von acht Tagen den Preis zu zahlen, sofern mit dem Kunden keine separate Vereinbarung über die Zahlungsart, -frist und -konditionen getroffen wurde. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Kunde verpflichtet sich zudem, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände vom Auftragnehmer, insbesondere Mahn- und Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden hat der Auftragnehmer die Wahl, Verzugszinsen in Höhe der ihr berechneten Bankkreditzinsen oder in Höhe von 8% über dem jeweils verlautbarten Basiszinssatz zu berechnen und wird dem Kunden zusätzlich allfällige Mahn-, Rechtsanwalts- und Inkassospesen sowie Portogebühren in Rechnung stellen. Weiters ist der Auftragnehmer berechtigt, alle bei Vertragsabschluss gewährten Begünstigungen in Rechnung zu stellen. Bei mehr als vierwöchigem Zahlungsverzug einer Rechnung werden, ohne dass es einer Nachfrist bedarf, alle sonstigen offenen Rechnungen ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit zur sofortigen Zahlung fällig und/oder tritt bei allfällig vereinbarten Ratenzahlungen Terminverlust ein.
Vereinbarte Zahlungsbedingungen gelten immer nur für ein Auftragsgeschäft des Kunden.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegen Forderungen des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Sollten sich die Vermögensverhältnisse des Kunden verschlechtern, sodass die Zahlung des für den Auftragnehmer vereinbarten Entgelts gefährdet erscheint oder wird gegen den Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingebracht, ist der Auftragnehmer umgehend zu benachrichtigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen sowie weitere Aufträge des Kunden nur gegen Vorauszahlung auszuführen und bei Zahlungsverzug unter Setzung einer Nachfrist von fünf Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
6. Lieferbedingungen
Zahlungs- und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Firmensitz des Auftragnehmers. Falls eine Lieferung der Ware vom Kunden gewünscht wird, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Adresse nach freier Wahl vom Auftragnehmer mittels Paketdienst, Spedition, Post, Frachtführer oder durch Zustellung vom Auftragnehmer. Die Lieferfrist beginnt einen Werktag nach Eingang des Betrages auf das Bankkonto des Auftragnehmers.
Die angegebenen Liefertermine sind keine Festtermine und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Wird ein Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten und ist danach eine vom Kunden zu setzende angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen verstrichen, so kann der Kunde mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurücktreten.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware ab Lager an die vom Kunden angegebenen Adresse (Bordsteinkante). Mit der Übergabe der bestellten Ware an den Frachtführer oder Spediteur hat der Auftragnehmer die Vertragspflichten erfüllt und das Risiko geht auf den Kunden über. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder sonstige nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände verursacht werden. Der Empfänger ist verpflichtet, Waren, welche bei Anlieferung einen äußerlichen Schaden aufweisen, die Annahme zu verweigern. Sollte der gelieferte Artikel einen Schaden aufweisen, welcher erst später festgestellt wird, ist dieser fünf Tage nach Anlieferung bei uns anzuzeigen. Spätere Reklamationen werden vom Auftragnehmer nicht mehr anerkannt. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Kunde sofort nach Empfang der Lieferung beim Transportunternehmen und beim Auftragnehmer mittels eingeschriebenen Briefes zu melden.
Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Pandemien, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik, mangelnde Transportmöglichkeit, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Schlechtwetter oder andere Fabrikations- und Transportunterbrechungen sowie störende Ereignisse, die nicht im Einflussbereich vom Auftragnehmer liegen, entbinden den Auftragnehmer für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten. Dauern sie länger als 60 Tage, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Kunden sind auch in diesem Fall ausgeschlossen. Auch Lieferengpässe und/oder -ausfälle, behördliche Verfügungen können dazu führen, dass in Aussicht gestellte Lieferfristen oder -termine nicht eingehalten werden können. Auch diesbezüglich ist der Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, Deckungsgeschäfte abzuschließen. Sollte der Auftragnehmer auf alternative Beschaffungsmöglichkeiten, Produktionsmöglichkeiten und dergleichen zurückgreifen, und sollten daraus Mehrkosten entstehen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese dem Kunden weiter zu verrechnen.
Vereinbarte Lieferfristen werden mit dem Bekannt werden fehlender Kreditwürdigkeit unterbrochen und beginnen nach Zahlung bzw. Erbringung der Sicherstellung neu zu laufen.
Transporte im Zusammenhang mit Probestellungen oder anlässlich der Inanspruchnahme von Gewährleistung bzw. Garantie zum Auftragnehmer und zurück sowie alle anderen Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Kunden.
Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware anderwärtig zwischenzulagern, wobei entstehenden Mehrkosten zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Der Kunde erklärt sich bereit, aus produktionstechnischen Gründen entstehende Mengenabweichungen von +/- 10 % zu akzeptieren (z.B. bei Gästeseifen, Duschgels, Erfrischungstücher, Feuerzeuge, Bonbons, etc.).
7. Gewährleistung
Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Die Ware ist nach der Zustellung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich beim Auftragnehmer anzuzeigen.
Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen. Zur Mängelbehebung sind dem Auftragnehmer seitens des Kunden zumindest zwei Verbesserungs-/Austauschversuche einzuräumen.
Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, alle entstandene Aufwendungen vom Auftragnehmer für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. Sofern der Auftragnehmer Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese gegenüber dem Kunden nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet.
Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom Kunden auf Kosten des Kunden an den Auftragnehmer zu retournieren. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an den Auftragnehmer trägt zur Gänze der Kunde.
Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch den Auftragnehmer zu ermöglichen. Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die Waren ohne schuldhafte Verzögerung für den Auftragnehmer zugänglich zu machen und dem Auftragnehmer die Möglichkeit zur Begutachtung einzuräumen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die vom Auftragnehmer gelieferten Waren bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen und Nebengebühren in seinem Eigentum. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Kunde nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers berechtigt, die Waren weiterzuveräußern, zu be- bzw. verarbeiten oder zu vermengen. Ausgenommen sind nur jene Fälle, in denen die Waren mit Kenntnis des Auftragnehmers im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes des Kunden zu diesen Verwertungen bestimmt sind.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen dürfen Waren weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Der Kunde hat den Auftragnehmer von jeder Pfändung, sonstigen Belastung oder Verschlechterung der Waren oder der abgetretenen Forderungen unverzüglich zu verständigen sowie alle Waren auf seine Kosten gegen übliche Risken (insbesondere Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden) ausreichend zu versichern und die entsprechenden Versicherungen dem Auftragnehmer auf Verlangen nachzuweisen. Auch bei Auflösung des Vertrages haftet der Kunde für den zufälligen Untergang der Ware.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden herauszuverlangen. Entspricht der Kunde dem Verlangen vom Auftragnehmer nicht unverzüglich, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Räume des Kunden zu betreten und die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden abholen zu lassen.
Etwaige Kosten, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen entstehen, können zusätzlich in Rechnung gestellt und eingefordert werden.
9. Haftungsbeschränkungen und -freistellung, Schadenersatz
Die Haftung vom Auftragnehmer beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, welche vom Kunden nachgewiesen werden muss. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Mangelfolgeschäden, Verzugsschäden, entgangenen Gewinn, immaterielle Schäden Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine allenfalls erforderliche aber nicht erteilte behördliche Bewilligung, Genehmigung, Konzession/ Berechtigung oder Zustimmung von Dritten entstehen.
Der Auftragnehmer haftet nur für eigene Inhalte auf der Website des Online-Shops. Soweit dem Auftragnehmer mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen wird, ist der Auftragnehmer für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich.
Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen.
Schadenersatz- und allfällige Regressansprüche gegen den Auftragnehmer sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten schriftlich per Einschreiben geltend zu machen.
10. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Firma, seiner Anschrift (Sitzverlegung), seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer, seiner Zahlstelle, Bank- oder Kreditkartenverbindung, etwaiger Einziehungsaufträge sowie seiner UID- Nummer sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monates ab der Änderung dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen, zumindest solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer kostenlos und termingerecht alle für die Erfüllung der Vertragsleistungen erforderlichen Mitarbeiter des Auftraggebers zur Verfügung. Weiters werden vom Kunden kostenlos und termingerecht alle für die Vertragsleistung erforderlichen, richtigen und verbindlichen Unterlagen, Daten und Informationen zur Verfügung gestellt.
Der Kunde wird bestmöglich dafür sorgen, dass der Auftragnehmer seine vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erfüllen kann. Der Kunde wird insbesondere alle notwendigen juristischen und technischen Voraussetzungen schaffen und – sofern nicht vertraglich anders geregelt – alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen, Genehmigungen, Konzessionen bzw. Berechtigungen oder privatrechtlichen Zustimmungen und Nutzungsrechte Dritter so zeitgerecht und auf seine Kosten einholen, dass sie für die Erfüllung der Leistungen des Auftragnehmers rechtzeitig vorliegen.
Der Kunde stellt sicher, dass der Auftragnehmer während der Leistungserbringung der ungehinderte Zutritt ermöglicht wird und für die Mitarbeiter/Beauftragten vom Auftragnehmer angemessene Vorkehrungen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit getroffen werden; insbesondere sind vom Kunden die geltenden gesetzlichen Arbeitnehmerschutz-vorschriften einzuhalten.
Der Kunde wird die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nutzen und halten. Insbesondere wird er alle einschlägigen Gesetze und Rechtsvorschriften (zum Beispiel das Telekommunikationsgesetz, TKG, BGBl I 1997/100; Datenschutzgesetz, DSG 2000, BGBl I 165/1999) sowie bestehende Lizenzbeschränkungen einhalten.
Der Kunde verwendet die Leistungen des Auftragnehmers keinesfalls missbräuchlich. In jedem Fall ist der Kunde für Inhalte, die er über Einrichtungen des Auftragnehmers übermittelt, selbst verantwortlich. Gleiches gilt für Ansprüche, die sich daraus ergeben, dass sich ein Dritter über den Kunden Zugang zu Einrichtungen des Auftragnehmers verschafft.
11. Datenschutz und Referenz
Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, Lieferanten, Subunternehmer und Subauftragnehmer u.ä. die Bestimmungen der Datenschutzgesetze einzuhalten.
Der Kunde vereinbart, über Einzelheiten des Vertrages sowie vertrauliche Informationen über technische, geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten des Auftragnehmers Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. Sie besteht so lange, wie der Geheimhaltungsgegenstand nicht anderweitig bekannt wird.
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers enthalten.
12. Immaterialgüterrechte, Urheberrecht, Nutzungsbestimmungen
Der Kunde sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung der Leistung zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Der Kunde versichert, dass er allenfalls die Rechte und Lizenzen an den zur Verfügung gestellten Daten hat und den Auftragnehmer ggf. schad- und klaglos hält.
Sämtliche Unterlagen wie Angebote, Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Unabhängig davon gilt das Nutzungsrecht derselben – auch nach Bezahlung – ausschließlich zu eigenen Zwecken des Kunden. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, in welcher Rechtsform immer, aber auch kurzfristige Überlassung zur Herstellung von Reproduktionen, zieht Schadenersatz-Ansprüche nach sich, wobei stets, auch bei leichter Fahrlässigkeit, volle Genugtuung zu leisten ist.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die für den Auftraggeber produzierten Produkte mit Logo für Werbezwecke (insbesondere Prospekte, Homepage, Muster für Kunden und Messen) verwendet.
Dem Auftragnehmer ist gestattet, seine Firmendaten oder Daten seiner Vorlieferanten auf den Produkten anzuführen (teilweise rechtlich vorgeschrieben).
13. Sonstiges
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer oder Dritte mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu betrauen.
Dem Kunden ist untersagt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers abzutreten.
Die Nichteinhaltung wesentlicher Vertragsbestandteile bzw. Bestimmungen dieser AGB berechtigen den Auftragnehmer zur fristlosen Auflösung des Vertragsverhältnisses.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
14. Gerichtsstand und Rechtswahl
Zur Entscheidung aller mittelbar oder unmittelbar aus einem Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN Kaufrechts.